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   OVG Sachsen, 16.03.2004 - 5 BS 71/04   

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https://dejure.org/2004,5240
OVG Sachsen, 16.03.2004 - 5 BS 71/04 (https://dejure.org/2004,5240)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16.03.2004 - 5 BS 71/04 (https://dejure.org/2004,5240)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16. März 2004 - 5 BS 71/04 (https://dejure.org/2004,5240)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 2 Abs. 1, Art 6 Abs. 1, Art 6 Abs. 2; BAföG § 2 Abs. 1a S. 1 Nr. 1 vom 22.05.1990

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der Wohnung der Eltern im Sinne des § 2 Abs. 1a S. 1 Nr. 1 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG); Freie Entscheidung der Eltern über ihre Wohnverhältnisse; Verständnis des Begriffs der Familie; Definition des Begriffs der elterlichen Wohnung; Unmöglichkeit ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 2; ; BAföG § 2 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 (Fassung 22.5.1990)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht - Wohnung der Eltern, nichteheliche Lebensgemeinschaft, nichtfamiliäre Lebensgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58

    Elterliche Gewalt

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.03.2004 - 5 BS 71/04
    Das Bundesverfassungsgericht definiert Ehe als das auf Dauer angelegte und zuvor staatlich beurkundete Zusammenleben von Mann und Frau in einer umfassenden (unauflöslichen) Lebensgemeinschaft (BVerfGE 10, 59 [66]; 62, 323 [330]; 76, 1).

    Familie ist die umfassende Gemeinschaft zwischen Eltern und Kindern (BVerfGE 10, 59 [66]; 80, 81 [90]).

  • BVerwG, 27.02.1992 - 5 C 68.88

    BAföG - Ausbildungsförderung - Wohnung der Eltern

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.03.2004 - 5 BS 71/04
    Eine Wohnung der Eltern i.S.d. § 2 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 BAföG (Fassung 22.5.1990) kann nicht angenommen werden, wenn die Eltern bzw. der Elternteil des Auszubildenden aus zwingenden persönlichen Gründen nicht mehr die Möglichkeit haben/hat, über ihre/seine Wohnverhältnisse frei zu bestimmen (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 27.2.1992, NVwZ 1992, 887 [888]).

    Eine Wohnung der Eltern in dem vorgenannten Verständnis kann dagegen nicht angenommen werden, wenn die Eltern bzw. der Elternteil des Auszubildenden aus zwingenden persönlichen Gründen nicht mehr die Möglichkeit haben/hat, über ihre/seine Wohnverhältnisse frei zu bestimmen (BVerwG, Urt. v. 27.2.1992, NVwZ 1992, 887 [888]).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.03.2004 - 5 BS 71/04
    Dieser bietet - vorbehaltlich besonderer verfassungsrechtlicher Gewährleistungen - in materieller Hinsicht den Maßstab, nach dem die Handlungsfreiheit eingeschränkt werden darf (BVerfGE 75, 108 [154 f.]; 80, 137 [153]; 90, 145 [172]; 96, 10 [21]; 97, 271 [286]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2009 - 2 LB 20/09

    Ausbildungsförderung; Berufsfachschule; Wohnung der Eltern; Ausbildungsförderung,

    Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 16.03.2004 - 5 BS 71/04 -) halte bei einer solchen Fallgestaltung für entscheidend, dass der entsprechende Elternteil des Auszubildenden im Falle einer berechtigten Weigerung seines neuen Lebenspartners aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen könne und der Auszubildende sodann von einer neuen gemeinsamen Wohnung aus eine vergleichbare Ausbildungsstätte besuchen könne.
  • VG Köln, 05.03.2015 - 13 K 2667/14

    Bewilligung von Ausbildungsförderung für den Besuch des Berufskollegs

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 28. April 1993 - 11 B 43.93 -, juris, Rn. 5 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 18. Juli 2013 - 12 B 451/13 -, juris, Rn. 7; VGH BW, Urteil vom 27. August 2003 - 7 S 1652/02 -, juris, Rn. 21 ff.; VG Stuttgart, Urteil vom 19. Dezember 2011 - 11 K 2020/11 -, juris, Rn. 26 ff.; a. A. soweit ersichtlich nur OVG Sachsen, Beschluss vom 16. März 2004 - 5 BS 71/04 -, juris.
  • VG Schwerin, 26.02.2010 - 6 B 67/10

    Zum Begriff "Wohnung der Eltern" im Sinne des § 2 Abs 1a S 1 Nr 1 BAföG

    Eine Wohnung der Eltern in diesem Sinne kann dagegen nicht angenommen werden, wenn für die Eltern bzw. den betreffenden Elternteil des Auszubildenden aus zwingenden persönlichen Gründen nicht mehr die Möglichkeit besteht, über die Wohnverhältnisse frei zu bestimmen (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 16.03.2004, Az. 5 BS 71/04, zitiert nach Juris).
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